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   BVerwG, 21.11.1968 - V C 153.66   

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https://dejure.org/1968,420
BVerwG, 21.11.1968 - V C 153.66 (https://dejure.org/1968,420)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1968 - V C 153.66 (https://dejure.org/1968,420)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1968 - V C 153.66 (https://dejure.org/1968,420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertrauensschutz gegenüber dem Vertreter des Bundesinteresses im Rahmen des Abgeltungsgesetzes (AbgG) - Beschlagnahme eines Hauses für Zwecke der Besatzungsmacht - Gewährung einer Entschädigung für die Beschlagnahme eines Hauses während des Zweiten Weltkrieges - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 67
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64

    Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1968 - V C 153.66
    Das hat der erkennende Senat bereits im Zusammenhang mit der Frage entschieden, ob ein Bescheid nach allgemeinen Grundsätzen und unabhängig von den Voraussetzungen des § 56 AbgG zugunsten des Berechtigten abgeändert werden darf (BVerwGE 23, 25).

    Wie der erkennende Senat schon mehrfach entschieden hat, handelt es sich bei dem Verweltungsverfahren nach dem Abgeltungsgesetz um kein streitiges Verfahren, dessen Ergebnis eine Streitentscheidung einer Verwaltungsbehörde wäre (BVerwGE 23, 25 [27]).

  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 73.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für die

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1968 - V C 153.66
    Vielmehr gibt es während des Rechtsbehelfsverfahrens keinen Vertrauensschutz für den begünstigten Beteiligten, weil dieser die Unbeständigkeit des ergangenen Verwaltungsaktes kennt, sein Verhalten darauf einrichten kann und daher keinen Vertrauensschutz verdient (BVerwGE 14, 175 [179]).
  • BVerwG, 19.06.1968 - V C 56.66

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte im Requisitionsentschädigungsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1968 - V C 153.66
    Diese Vorschrift setzt voraus, daß der Bescheid im Verhältnis zu allen Beteiligten unanfechtbar geworden ist (vgl. Urteil vom 19. Juni 1968 - BVerwG V C 56.66 -).
  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 33/90

    Reformatio in peius - Zulässigkeit - Widerspruchsführer - Krankenhausarzt -

    Nach der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) war eine reformatio in peius in aller Regel zulässig; entscheidend dafür war, daß das Vertrauen des Widerspruchsführers in den Bestand einer ihm durch einen Verwaltungsakt gewährten Begünstigung nicht in demselben Maße als schutzwürdig angesehen wurde wie das des Betroffenen, der den Verwaltungsakt hatte unanfechtbar werden lassen (vgl BVerwGE 14, 175, 179; 31, 67, 69; eingehend zur Rechtsprechung des BVerwG: Pietzner, VerwArch 1989, 501 ff und 1990, 261 ff).
  • BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72

    Baugenehmigungsbehörde - Nachbarschützendes Baurecht - Verwaltungsrechtliche

    § 80 Abs. 1 VwGO - als solche gegen sich gelten lassen, sondern könnte sich auch für die Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens nicht auf den Schutz seines Vertrauens in die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung berufen; denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß es während des - gesetzlich vorgesehenen - Rechtsbehelfsverfahrens keinen Vertrauensschutz für den begünstigten Beteiligten gibt, weil dieser die Unbeständigkeit des ergangenen Verwaltungsaktes kennt, er sein Verhalten darauf einrichten und daher keinen Vertrauensschutz in Anspruch nehmen kann (vgl.Urteil vom 21. November 1968 - BVerwG V C 153.66 - in BVerwGE 31, 67 [69]).

    Zwar ist ihm die Berufung auf den Vertrauensschutz nicht schon im Sinne des vorher erwähntenUrteils vom 21. November 1968 - BVerwG V C 153.66 - in BVerwGE 31, 67 [69] allein mit Rücksicht auf das von den Klägern eingeleitete Rechtsbehelfsverfahren entzogen, das - richtig gesehen - nicht auf die Anfechtung der Baugenehmigung gerichtet sein konnte und daher den Schutz des Vertrauens in die Beständigkeit der Baugenehmigung nicht schon um seiner selbst willen ausschließen mußte.

  • BVerwG, 28.09.1994 - 11 C 3.93

    Rücknahme der Bewilligung einer Überbrückungshilfe und Rückforderung der

    § 50 VwVfG ist im Anschluß an die vor Erlaß der Verwaltungsverfahrensgesetze entwickelte Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwGE 31, 67 [BVerwG 21.11.1968 - V C 153/66]) auf den Verwaltungsakt mit Doppelwirkung bezogen.
  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78

    Abgeltung von Besatzungsschäden - Entschädigungsleistungen - Gesetzliche

    Für die Fälle der relativen Unanfechtbarkeit (im Verhältnis zur Entschädigungsbehörde) bleibt deshalb Raum für die Anwendung allgemeiner Grundsätze (Urteile vom 21. November 1968 - BVerwG 5 C 153.66 - und vom 16. April 1969 - BVerwG 5 C 202.66 -).
  • BSG, 08.06.1982 - 6 RKa 12/80

    Unwirtschaftliche Behandlungsweise; Anfechtung der Hornorarkürzung;

    Es hat aber auch auf die Begrenzung der Zulässigkeit einer "reformatio in peius" durch den Kernbestand der Grundsätze des Vertrauensschutzes und von Treu und Glauben hingewiesen (BVerwGE 51, 310, 313 ff; 30, 132, 134; einschränkend insoweit aber BVerwGE 14, 175, 179; 21, 142, 145; 31, 67, 69).
  • BVerwG, 28.12.2010 - 8 B 57.10

    Analoge Anwendung von § 50 VwVfG; Kostenunterdeckung von DDR-Mieten;

    § 50 VwVfG ist im Anschluss an die vor Erlass der Verwaltungsverfahrensgesetze entwickelte Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 21. November 1968 - BVerwG 5 C 153.66 - BVerwGE 31, 67 = Buchholz 409.2 § 56 Abgeltungsgesetz Nr. 1) auf den Verwaltungsakt mit Doppelwirkung bezogen.
  • OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 4 L 151/92

    Sozialhilfeträger; Leistung; Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Einzelfall;

    Anders als das Oberverwaltungsgericht Hamburg (Urteil vom 1.11.1989, NVwZ 1990 S. 686, zu einem Fall aus dem Recht der Ausbildungsförderung) meint auch der Senat, daß der durch eine später aufgehobene einstweilige Anordnung Begünstigte nicht schon deshalb Vertrauensschutz beanspruchen kann, weil die Voraussetzungen des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nrn. 1 bis 3 SGB X nicht gegeben sind, er insbesondere - so auch der Kläger - geltend macht, auf die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Anordnung und damit der auf ihr beruhenden Leistungen vertraut zu haben (ebenso BSG, a.a.O., BVerwGE 31 S. 67 [69]).
  • BVerwG, 15.09.1981 - 4 B 117.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Festsetzung eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats war damit ein Schutz des Vertrauens in den Bestand des Bescheids vom 8. August 1979 während des Rechtsbehelfsverfahrens ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 21. November 1968 - BVerwG V C 153.66 - in BVerwGE 31, 67 [69]; Urteil vom 17. Oktober 1975 - BVerwG IV C 66.72 - in BVerwGE 49, 244 [BVerwG 17.10.1975 - IV C 66/72] [250]).
  • BVerwG, 06.11.1969 - III C 40.69

    Feststellung eines Entziehungsschadens an Betriebsvermögen

    Diese Feststellung entspricht den geschichtlichen Verhältnissen, zu deren Berücksichtigung der Senat befugt ist (BVerwGE 30, 225 [BVerwG 12.09.1968 - VIII C 99/67]; 31, 72 [BVerwG 21.11.1968 - V C 153/66][79]).
  • BVerwG, 15.07.1970 - III B 54.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    In diesem Urteil hat der Senat auch im Revisionsverfahren zulässige Feststellungen tatsächlicher Art über geschichtliche Verhältnisse getroffen (BVerwGE 30, 225 [BVerwG 12.09.1968 - VIII C 99/67]; 31, 72 [BVerwG 21.11.1968 - V C 153/66][79]), nämlich über das Selbstverständnis der jüdischen Minderheit in der Tschechoslowakei, seiner Äußerung auf dem seit dem Jahre 1925 alljährlich stattfindenden europäischen Nationalitätenkongreß und der staatlichen Anerkennung ausweislich der Fragestellung bei der Volkszählung.
  • BVerwG, 26.05.1971 - V C 20.69

    Anspruch auf Entschädigung bei Unanfechtbarkeit eines Einstellungsbescheids von

  • BVerwG, 16.04.1969 - V C 202.66

    Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens nach dem AbgG - Im Rahmen des § 56 Abs.

  • VG Leipzig, 28.04.1994 - 1 K 727/93

    Anforderungen an die Anhörung im Falle der Verböserung (reformatio-in-peius);

  • BVerwG, 24.06.1983 - 4 B 69.83

    Rechtsmittel

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